Spekulationssteuer-Rechner

Schnell und bequem zur Immobilienbewertung
Nirgendwo werden so viele Fehler gemacht wie bei der Festlegung des richtigen Verkaufspreises. Zu niedrig – und Sie verschenken bares Geld. Zu hoch – und Sie schrecken Käufer ab und erschweren die spätere Vermarktung. Mit einer kostenlosen Immobilienbewertung starten Sie von Anfang an mit dem richtigen Preis.
Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf einer Immobilie weniger als zehn Jahre liegen, fällt in Deutschland in der Regel Einkommensteuer auf das private Veräußerungsgeschäft an. Obwohl im Volksmund oft von 'Spekulationssteuer' gesprochen wird, handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern um einen Teil der Einkommensteuer. Ziel dieser Regelung ist es, kurzfristige Spekulationen mit Immobilien steuerpflichtig zu machen.
Spekulationssteuer-Rechner
Veräußerungsgewinn nach §23 EStG bei privatem Immobilienverkauf
— €
| Veräußerungspreis | — |
| − Verkaufskosten | — |
| − Kaufpreis | — |
| − Kaufnebenkosten | — |
| − Modernisierungskosten | — |
| + AfA-Hinzurechnung | — |
| = Veräußerungsgewinn | — |
| Freigrenze 1.000 € (§23 Abs. 3 S. 5 EStG) | — |
| Steuerpflichtiger Gewinn | — |
| Einkommensteuer (—) | — |
| Solidaritätszuschlag (—) | — |
| Kirchensteuer (—) | — |
| Gesamte Steuerbelastung | — |
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