Spekulationssteuer-Rechner
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Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf einer Immobilie weniger als zehn Jahre liegen, fällt in Deutschland in der Regel Einkommensteuer auf das private Veräußerungsgeschäft an. Obwohl im Volksmund oft von 'Spekulationssteuer' gesprochen wird, handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern um einen Teil der Einkommensteuer. Ziel dieser Regelung ist es, kurzfristige Spekulationen mit Immobilien steuerpflichtig zu machen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Rechner nur als grobe Orientierung dient. Für eine genaue Berechnung sollten Sie in jedem Fall einen Steuerberater hinzuziehen. Verschiedene Faktoren wie die Haltedauer der Immobilie, die Art der Nutzung (selbst bewohnt, vermietet oder gemischt genutzt) oder eventuelle Abschreibungen können ebenfalls Auswirkung auf die Steuerlast haben. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien können zudem unterschiedliche steuerliche Regelungen für die verschiedenen Nutzungseinheiten gelten. Sondertatbestände wie Erbschaft oder spezielle steuerliche Freibeträge können ebenfalls relevant sein.
Zu versteuernder Gewinn: €*
Steuer (Euro): €*
*Haftungsausschluss:
Alle Angaben ohne Gewähr. Ermittelte Werte sind unverbindlich und nur grobe Schätzwerte. Wir übernehmen für die Inhalte und errechneten Steuerwerte keine Haftung.
©Mark Leissen - hausverkauf.de
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