Hauskauf: Nebenkosten-Rechner
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Als Verkäufer einer Immobilie ist es wichtig, über die Nebenkosten informiert zu sein, die dem Käufer durch den Erwerb der Immobilie neben dem Kaufpreis entstehen. Denn ein Käufer muss diese Kosten entweder direkt tragen oder sie in die Finanzierung miteinbeziehen. Eine besondere Regelung besteht hinsichtlich der Maklerkosten. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das neue Maklergesetz, welches vorschreibt, dass bei Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision gerecht zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss. (Siehe Bestellerprinzip) Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht mehr die gesamten Kosten auf den Käufer abwälzen kann; beide Parteien teilen sich die Provision zu gleichen Teilen.
Unser Kaufnebenkostenrechner bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die anfallenden Notarkosten, Grundbuchkosten und die Maklerprovision, damit Sie die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs besser einschätzen können.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird auf den Erwerb des Eigentumsrechts an inländischen Grundstücken erhoben und ist eine der wesentlichen Nebenkosten beim Immobilienkauf. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert von Bundesland zu Bundesland in Deutschland und liegt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises oder des Wertes der Gegenleistung.
Eckdaten zur Grunderwerbsteuer:
- Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in der Regel der Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks. Bei Tauschgeschäften, Schenkungen unter Auflagen oder anderen Erwerbsvorgängen ohne klassischen Kaufpreis kann die Bemessungsgrundlage auch der Wert der Gegenleistung oder der Verkehrswert sein.
- Steuersatz: Der Steuersatz ist abhängig vom Bundesland, in dem das Grundstück liegt. Die Steuersätze variieren in Deutschland aktuell zwischen 3,5% und 6,5%.
- Zahlungspflichtiger: Grundsätzlich ist der Erwerber der Immobilie oder des Grundstücks zahlungspflichtig für die Grunderwerbsteuer. Es gibt jedoch Vertragskonstellationen, in denen die Parteien vereinbaren können, dass der Verkäufer die Steuer übernimmt oder die Steuerlast geteilt wird.
- Fälligkeit: Die Grunderwerbsteuer wird fällig, nachdem das Finanzamt einen Steuerbescheid an den Käufer versendet hat. Die Zahlung der Steuer ist oft eine Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch.
- Steuerbefreiungen und -ermäßigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung gewährt werden, beispielsweise bei Erwerb durch nahe Verwandte oder bei der Übertragung zwischen Ehegatten.
Was versteht man unter Notar- und Grundbuchkosten?
Beim Hauskauf fallen neben dem Kaufpreis auch Notar- und Grundbuchkosten an, die wesentliche Nebenkosten darstellen:
Notarkosten sind Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und weitere Dienstleistungen, die zur rechtlichen Absicherung des Immobilienkaufs notwendig sind. Diese Kosten umfassen unter anderem die Vorbereitung und Durchführung der Vertragsbeurkundung, die Einholung von Genehmigungen und die Anmeldung des Eigentumswechsels beim Grundbuchamt. Die Notarkosten betragen in der Regel etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises.
Grundbuchkosten entstehen für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch, einem öffentlichen Register, das die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken dokumentiert. Diese Kosten decken die Gebühren für die Eintragung des Eigentumswechsels und eventuell die Löschung alter Einträge ab. Die Grundbuchkosten liegen meist bei etwa 0,5% bis 1,5% des Kaufpreises.
Kaufnebenkosten-Rechner
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