Was kostet ein Immobilienmakler?

Aktenordner mit Aufschrift Maklerprovision

Ob mit oder ohne Makler: Unsere kostenfreie Immobilienbewertung zeigt Ihnen, welchen Preis Sie erzielen können.

Hilft ein Makler Ihnen beim Verkauf Ihres Hauses, verlangt er eine Provisionszahlung für seine Leistungen. Dabei ergeben sich viele Fragen. Wir klären darüber auf, wer den Makler zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe bezahlen muss.
 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Bestellerprinzip ist bei der Vermietung einer Immobilie anzuwenden.
  • Seit 2020 greift eine neue Reglung, die bundesweit dafür sorgt, dass Sie als Verkäufer maximal 50 % der Kosten der Maklerprovision an den Käufer weitergeben dürfen.
  • Vor Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes galten für jedes Bundesland andere Provisionsregelungen.
  • Die Höhe der festgelegten Provision ist frei wählbar. Sie liegt in der Regel zwischen 3,57 und 7,14 % des Verkaufspreises.


Wann darf der Makler eine Provision verlangen?

Ob unter dem Begriff Provision, Courtage oder Maklergebühr bekannt – hinter diesen Bezeichnungen steckt die gleiche Bedeutung. Die Provision ist eine Summe, die der Makler für seine geleisteten Tätigkeiten und einen erfolgreichen Vertragsabschluss erhält.

Damit der Makler überhaupt eine Zahlung für seine Leistungen verlangen darf, müssen folgende Punkte erfolgreich abgeschlossen sein:

  • Sie haben einen Maklervertrag abgeschlossen.
  • Der Immobilienmakler war als Nachweis- und / oder Vermittlungsmakler tätig.
  • Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen.
  • Der Makler ist ursächlich verantwortlich, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
  • Der Vertrag wurde nicht aufgrund eines Mangels für nichtig erklärt.


Wann ist eine Provisionszahlung unwirksam?

Erfüllt der Makler eine der oben genannten Punkte nicht, hat er keinen Anspruch auf Provision. Das ist auch der Fall, wenn der Makler Sie bei einem fernmündlich abgeschlossenen Vertrag nicht über das Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Sie können Einspruch erheben und die gezahlte Provision zurückverlangen. Wie Sie einen Maklervertrag korrekt widerrufen, finden Sie hier.

Achten Sie darauf, ob die geforderte Provision über der ortsüblichen Provision liegt. Falls doch, können Sie die Provision anteilig zurückfordern.
 

Wer muss den Makler bezahlen?

Sicherlich haben Sie schon vom Bestellerprinzip gehört. Die seit 2015 geltende Vereinbarung sagt aus, dass die Person, die den Makler beauftragt, die Maklerprovision zahlen muss. Besonders bei Vermietungen fallen damit die Kosten auf den Vermieter und nicht mehr auf den Mieter.
 

Neue Regelungen beim Verkauf

Im Dezember 2020 ist ein neues Gesetz über die ‚Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Wohnungen‘ in Kraft getreten. Auch mit Blick auf Kaufimmobilien ist somit die Verteilung der Kosten neu geregelt worden, siehe die Tabelle unten zu konkreten Provisionssätzen. Nun ist es so, dass der Besteller im Regelfall 50 % der Kosten trägt und sich beide Parteien somit die Kosten teilen. Das war vorher der Gesetzesanpassung in einigen Bundesländern nicht so geregelt.

Diese Regelung zu Maklerkosten bezieht sich auf private Immobilienverkäufer und -käufer und für Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser. Weiter frei verhandelt werden können die Maklerkosten für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe-Immobilien und gemischt genutzte Grundstücke.
 

Wie hoch sind die Kosten für einen Makler beim Hausverkauf?

Üblicherweise liegt die Courtage zwischen 3,57 und 7,14 % des Verkaufspreises. Da es keine gesetzlich festgelegte Regelung zu der Höhe der Provision gibt, können Sie diese mit dem Makler frei wählen. Es ist jedoch ratsam, sich an die ortsübliche Provisionshöhe zu halten.

Diese Tabelle zeigt Ihnen die üblichen Prozentsätze für die Provision innerhalb der Bundesländer nach der Gesetzesänderung:

Bundesland

Maklerprovision gesamt

Anteil Käufer maximal

Baden-Württemberg

7,14 %

3,57 %

Bayern

7,14 %

3,57 %

Berlin

7,14 %

3,57 %

Brandenburg

7,14 %

3,57 %

Bremen

5,95 %

2,98 %

Hamburg

6,25 %

3,12 %

Hessen

5,95 % / 7,14 %

2,98 % / 3,57 %

Mecklenburg-Vorpommern

5,95 %

2,98 %

Niedersachsen Region A

7,14 %

3,57 %

Niedersachsen Region B

4,76-5,95 %

2,38-2,98 %

Nordrhein-Westfalen

7,14 %

3,57 %

Rheinland-Pfalz

7,14 %

3,57 %

Saarland

7,14 %

3,57 %

Sachsen

7,14 %

3,57 %

Sachsen-Anhalt

7,14 %

3,57 %

Schleswig-Holstein

7,14 %

3,57 %

Thüringen

7,14 %

3,57 %

Achtung:

Die Höhe einer Provision kann innerhalb der Bundesländer ebenfalls regional abweichen. Prüfen Sie, welche Region in Niedersachsen ggf. für Sie relevant ist und was in Hessen je nach Standort gilt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, um mit einer festen Größe rechnen zu können.


Rechenbeispiel:

Familie Meier verkauft Ihr Haus an Familie Jansen für einen Verkaufspreis von 130.000 €. Familie Meier kommt aus Nordrhein-Westfalen, wo eine Provisionshöhe von 7,14 % üblich ist.

130.000 € * 3,57 % = 4.641 €

Beide Familien zahlen einen Anteil von 3,57 % und damit jeweils 4.641 € an den Makler.


Wann ist die Maklerprovision fällig?

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen hält der Makler fest, wann eine die Provisionszahlung nach Abschluss eines Kaufvertrags fällig ist. In der Regel gewährt der Makler Ihnen ein Zahlungsziel von 7 – 14 Tagen nach geleisteter Vertragsunterschrift beim Notar. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine andere Vereinbarung mit dem Makler zu treffen, beispielsweise nach Zahlungseingang des Kaufpreises auf Ihr Konto.

Ab 2020 gilt nach der Umsetzung der neuen Regelung, dass die Partei, die den Makler nicht beauftragt hat, erst die Provision zahlen muss, nachdem der Besteller nachweislich gezahlt hat.

Mit der Zahlung der Courtage an den Makler ist der Maklervertrag erfüllt. Der Makler hat all seine Aufgaben erledigt, um Ihnen einen unkomplizierten und erfolgreichen Verkauf zu ermöglichen. Welche weiteren Vorteile Sie durch einen Makler haben, ist hier genauer beschrieben.
 

Wie verhandle ich die Maklerprovision?

Anders als bei einer Vermietung haben Sie beim Verkauf die Chance die Höhe der Provision zu verhandeln. Besonders, wenn Ihre Immobilie leicht zu verkaufen ist, lässt sich eine niedrigere Provision vereinbaren. Auch wenn der Preis der Immobilie sehr hoch ist, geht der Makler eher auf eine niedrigere als marktübliche Provision ein. Nach altem Recht kam es vor, dass Käufer bei einem beliebten Objekt die Provision alleine trugen, um die Chancen auf den Zuschlag zu erhöhen. Das ist mit der neuen Gesetzgebung aber nicht mehr möglich.

Käufer können verhandeln, wenn die zu vermittelnde Immobilie bereits lange am Markt ist, die Immobilie in einer unattraktiven Gegend liegt oder sich in einem schlechten Zustand befindet. Oft übernimmt hier der Verkäufer die Courtage, um die Verkaufschancen zu erhöhen.
 

Kann ich die Provisionszahlung umgehen?

Einige Kaufinteressenten versuchen die Maklerprovision zu vermeiden, indem Sie selbst auf den Verkäufer zugehen und sich privat bei Ihm melden. Doch Achtung: Sie sind als Verkäufer an den Maklervertrag gebunden. Bitte achten Sie auf die getroffenen Vereinbarungen und auf die Art des Maklervertrags. Informationen zu den unterschiedlichen Maklerverträgen und der Möglichkeit selbst einen Käufer zu finden, bekommen Sie hier.

Ist die Laufzeit des Maklervertrags vorüber, heißt das nicht, dass der Provisionsanspruch des Maklers erlischt. Meldet sich nach Ablauf des Vertrags ein Interessent bei Ihnen, beispielsweise weil er vor einiger Zeit mit dem Makler eine Besichtigung in Ihrem Haus hatte, besteht weiterhin Provisionsanspruch des Makler. Das gilt immer dann, wenn der Makler nachweisen kann, dass er der Kaufinteressent rechtswirksam vermittelt hat.
 

Können Maklerkosten steuerlich abgesetzt werden?

Nein, falls es sich um Immobilien für den privaten Gebrauch handelt. Absetzbar sind Maklerkosten aber, wenn es sich um eine Immobilie als Kapitalanlage handelt. Die Courtage zählt dann zu den Anschaffungskosten. Vermieter haben die Möglichkeit, Maklerkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

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