Das passiert mit Ihrer Immobilie im Pflegefall

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Der Ehepartner oder Mama bzw. Papa müssen plötzlich ins Pflegeheim. Nun drohen hohe Pflegekosten, die nur noch die wenigsten Menschen selber mit ihrer Rente und Rücklagen bezahlen können. Auch wenn niemand daran denken mag, kann diese Frage irgendwann plötzlich im Raum stehen. Vor allem, wenn die Pflegekosten nicht mehr alleine getragen werden können und das Sozialtamt ins Spiel kommt. Was passiert dann mit dem Haus, das ja möglichst in Familienbesitz bleiben soll?

Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Fragen rund um den Hausbesitz im Pflegefall. Um nicht unvorbereitet in diese Situation zu kommen, sollten Lösungen frühzeitig erörtert werden, da bestimmte gesetzliche Fristen einzuhalten sind. Je früher die Frage „Was passiert mit meiner Immobilie im Pflegefall?“ beantwortet wird, desto besser bzw. planungssicherer.

 

Das Wichtigste in Kürze: Haus verkaufen für Pflegeheim?

  • Können die Pflegekosten selber getragen werden, passiert mit dem Haus nichts.
  • Kann das Sozialamt den Hausverkauf im Pflegefall fordern? Ja, falls das anderweitige Vermögen nicht ausreicht und das Haus wegen fehlender Angemessenheit nicht zum Schonvermögen gehört.
  • Handlungsbedarf besteht erst, wenn das Sozialamt ins Spiel kommt bzw. die Kosten nicht mehr selber getragen werden können. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.
  • 2020 wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet. Kinder werden demnach erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro für die Pflegekosten von Eltern herangezogen.
  • Ob ein Haus im Pflegefall gemäß § 90 SGB XII zum Schonvermögen gehört, ist im Einzelfall zu erörtern. Von entscheidender Bedeutung ist, ob das Haus angemessen ist.
  • Die frühzeitige Schenkung oder der Verkauf an Kinder sind Möglichkeiten, um das Haus im Familienbesitz auch bei einem Pflegefall halten zu können.
  • Eine weitere Lösung ist der Immobilien-Teilverkauf, aus dem sich liquide Mittel zur Deckung der Pflegekosten nutzen lassen. Durch ein Nießbrauchrecht kann das Haus weiter von Familienmitgliedern bewohnt werden.
  • Eine private Pflegezusatzversicherung kann einen Teil der Kosten decken, wenn sie möglichst frühzeitig abgeschlossen wurde.


Einordnung: Fakten zu Pflegekosten in Deutschland

In Deutschland gibt es ca. 5 Millionen Pflegebedürftige, wobei diese Zahl in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Medizinischer Fortschritt führt zu einer immer längeren Lebensdauer, sodass der Schutz der eigenen Immobilie für einen möglichen Pflegefall in Zukunft ein wichtiges Thema für Millionen von Menschen sein wird.


Kann ich mir einen Heimplatz leisten?

Wie viel kostet ein Heimplatz in Deutschland? Mitte 2023 kostete ein Pflegeplatz in Deutschland im Schnitt 2.600 Euro, wobei es teils große regionale Unterschiede gibt. Zum Vergleich: Die Durchschnittsrente liegt Mitte 2023 bundesweit betrachtet bei 1.692 Euro, womit bereits eine große Lücke zu potenziellen Heimkosten deutlich wird. Rechnet man den staatlichen Zuschuss durch die Pflegeversicherung ein, müssen viele Menschen immer noch deutlich mehr als 2.000 Euro pro Monat für einen Heimplatz bezahlen. Der Zuschuss zum Eigenanteil steigt mit der Verweildauer im Pflegeheim. Ab dem 1.1.2024 liegt er ab dem ersten Monat bei 15 % der Gesamtkosten, ab dem 37. Monat sind es 75 %.
 

Wie viele Heimbewohner sind auf Sozialhilfe angewiesen?

Offizielle Zahlen zeigen, dass etwa 40 % aller Heimbewohner in Deutschland auf Sozialhilfe angewiesen sind, Tendenz steigend. Ist in diesen Fällen ein Haus als Besitz vorhanden, kann es unter Umständen nach einer Einzelfallprüfung durch das Sozialamt angetastet werden. Das zeigt, dass dieses Thema sehr viele Menschen betrifft. Sinkende Renten und steigende Pflegekosten werden den Prozentsatz von Pflegebedürftigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, weiter steigen lassen.
 

Pflegefall: Wann muss das Haus verkauft werden?

Grundsätzlich ist der Hausverkauf im Pflegefall das letzte Mittel, das ergriffen werden muss. Vorher gilt es, langfristige Lösungen zu erarbeiten, um sich erst gar nicht in diese Situation zu bringen. Mit dem Hausverkauf oder einer frühzeitigen Schenkung an Kinder werden weiter unter zwei gangbare Lösungen vorgestellt. Diese Maßnahme sollten Hausbesitzer bzw. Eltern aber schon frühestmöglich umsetzen: Ist der akute Pflegefall bereits eingetreten, ist es zu spät. Darüber muss Klarheit herrschen. Generell gibt es auch keinen Automatismus, das Haus im Pflegefall verkaufen zu müssen. Ist die Wohnfläche angemessen, kann das Haus durchaus zum Schonvermögen gehören. Was liquide Mittel angeht, müssen diese bis auf 5.000 Euro verbraucht werden.
 

Erste Schritte, sobald der Pflegefall eingetreten ist …

Zunächst muss festgestellt werden, wie hoch die Pflegebedürftigkeit ist und welche monatlichen Kosten zu decken sind. Erst wenn die Zahlen und finanzielle Möglichkeiten pro Monat auf dem Tisch liegen, kann die langfristige Deckung der Pflegekosten beurteilt werden.

Zeichnet sich sofort eine Lücke ab, kommt das Sozialamt ins Spiel. Verdienen die eigenen Kinder sehr gut (konkret mehr als 100.000 Euro im Monat), können auch sie zur Deckung eines Teils der Pflegekosten herangezogen werden. Immobilien, und das ist für die unten skizzierten Lösungen wichtig, werden für den so genannten Elternunterhalt nicht berücksichtigt.
 

Vor dem Verkauf Mietoptionen prüfen

Durch Vermietung eines Teils des Hauses können zusätzliche Einnahmen erzielt werden, die zur Deckung der Pflegekosten beitragen. Auch diese Option ist je nach baulichen Gegebenheiten zu prüfen, bevor das Haus verkauft werden muss.
 

Wie kann ich meine Immobilie im Pflegefall vor dem Sozialamt schützen?

Die häufige Suchanfrage bei Google macht deutlich, dass dieses Thema viele Menschen bewegt. Klar ist: Schutz der Immobilie als wichtiger Teil der Altersvorsorge (!) muss frühzeitig ansetzen. Ist in dieser Hinsicht nichts geschehen und tritt dann ein Pflegefall ganz plötzlich ein, kann am Verkauf eventuell kein Weg vorbeiführen. Das gilt aber nur in dem Fall, wenn das Sozialamt das Haus wegen Unangemessenheit nicht als Teil des Schonvermögens ansieht. Das spätere Erbe ist gezielt vorzubereiten, auch um den Ehepartner zu entlasten. Durch ein Wohnrecht auf Lebenszeit können Eltern auch dann im Haus bleiben, wenn es verschenkt oder verkauft worden ist. Sich formal vom Haus zu trennen bedeutet explizit nicht, kein Wohnrecht mehr zu haben.
 

Haus der Eltern im Pflegefall kaufen?

Wurde keine der unten erklärten Lösungen ergriffen, führt in einigen Fällen kein Weg mehr an dieser Option vorbei. Das Haus bliebe so in Familienbesitz und die Eltern könnten die Pflegekosten langfristig decken. Das Sozialamt hat erst dann keinen direkten Zugriff auf das Haus mehr, wenn es frühzeitig (!) an die Kinder oder andere Familienmitglieder überschrieben wird. Wer dieses Szenario ausschließen möchte, sollte sich mit der Option der Schenkung befassen.
 

Haus verschenken als Vorbereitung für den Pflegefall?

Mit einer rechtzeitigen Schenkung an Kinder kann das Haus aus der Schusslinie genommen werden, sodass ein Verkauf im Pflegefall nicht notwendig ist. Dazu muss die Schenkung allerdings bereits mehr als 10 Jahre vor Eintreten des Pflegefalls erfolgt sein. Ist das nicht der Fall, können Ansprüche an den Beschenkten gestellt werden. Zudem ist zu beachten, dass für die rechtskräftige Abwicklung ein Notarvertrag notwendig ist, der mit Kosten verbunden ist. Die Schenkung sollte frei von Verpflichtungen und Geldleistungen sein, da ansonsten die Besteuerung als Thema auf die Tagesordnung rücken könnte. In jüngeren Jahren ist auch ein Verkauf zu einem symbolischen Preis an die Kinder denkbar, damit durch diesen Schritt keine hohe Steuerlast entsteht.
 

Beim Geld hört auch in der Familie die Freundschaft auf …

Wichtig ist, dass Nutzungsrechte klar geregelt sind und alle Seiten wissen, worauf sie sich langfristig einlassen. Obwohl das Haus formal den Kindern gehört, werden die Eltern dort meistens noch lange leben wollen, solange es eigenständig geht. Es führt also kein Weg daran vorbei, sich fachkundig bei einem Rechtsanwalt beraten zu lassen und tragfähige Lösungen für den späteren Pflegefall mit einem Notar zu erarbeiten. Tritt der Pflegefall nie ein, ist das Haus so oder so in Familienbesitz. Eine einvernehmliche Lösung sollte sich finden lassen, zumal die Eltern irgendwann vielleicht eine kleine, ebenerdige Wohnung dem großen, pflegebedürftigen Haus vorziehen könnten.


Haus Teilverkauf als Alternative im Pflegefall?

In den letzten Jahren hat diese Option in der Lebenswirklichkeit vieler Menschen an Bedeutung gewonnen. Auch bei einem plötzlich eingetretenen Pflegefall lässt sich diese Option prüfen, wenn keine der beschriebenen Langfrist-Lösungen umgesetzt wurde. Mit dem Teilverkauf werden liquide Mittel frei, um die laufenden Kosten über einen langen Zeitraum decken zu können.

Im Gegensatz zum vollständigen Verkauf an Dritte steht das Haus aber weiterhin zur Verfügung. Durch ein Nießbrauchrecht kann die Immobilie durch Ehefrau oder Ehemann weiter genutzt werden, wodurch langfristige Planungssicherheit besteht. Wer diese Option ergreifen möchte, sollte unterschiedliche Angebote genau prüfen. Mitunter sehr kostenintensive Details zeigen sich oft erst im Kleingedruckten. Unabhängige Fachberatung ist beim Teilverkauf der beste Weg, damit dieser Schritt nicht nur mit Blick auf die Deckung der Pflegekosten ein finanziell gangbarer Weg ist.
 

Handlungsorientiertes Fazit: Haus und Pflegefall

Sie wissen jetzt, dass es keinen Automatismus für den Hausverkauf im Pflegefall gibt. Und Sie kennen jetzt Möglichkeiten, um sich frühzeitig auf mögliche Probleme vorzubereiten: Ist das Haus mehr als 10 Jahre vor Eintreten des Pflegefalls an die Kinder übergegangen, kann das Haus nicht mehr als Vermögen herangezogen werden. Ist die langfristige Lösung nicht ergriffen worden, kann bei plötzlich eingetretenem Pflegefall das Haus von der Eltern gekauft werden. Auch der Teilverkauf lässt sich als Option prüfen.

Möglichweise angetastet werden muss das Haus erst, wenn das Sozialamt ins Spiel kommt bzw. die Pflegekosten nicht mehr alleine gestemmt werden können. Um dieses Szenario erst gar nicht zu einem Problem werden zu lassen, sollten langfristige Lösungen wie eine Schenkung erörtert werden. Das Haus bleibt so in Familienbesitz und der Wert wird für die Deckung der Pflegekosten nicht herangezogen.

 

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