Maklervertrag widerrufen - diese Optionen gibt es

Widerrufsrecht Schriftzug vor Mann

Erst seit 2014 existiert das Widerrufsrecht mit EU-weiter Geltung für Verbraucher. Es ist unter anderem auch auf Alleinverträge mit Immobilienmaklern anwendbar. Für den Fall, dass Sie einen Fernabsatzvertrag geschlossen haben, können Sie vom Widerrufsrecht profitieren. Der Widerruf ist in Abgrenzung zum Rücktritt und zur Kündigung zu verstehen. Sie können einen Maklervertrag widerrufen, wenn Sie ihn nicht innerhalb von Geschäftsräumen unterzeichnet haben.
 

Das wichtigste in Kürze

  • Schließen Sie einen Maklervertrag im Internet oder fernmündlich, greift das Widerrufsrecht.
  • Maklerverträge, die Sie im Maklerbüro oder in Ihrer Immobilie abschließen sind vom Widerrufsrecht nicht betroffen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und gilt ausschließlich für Privatpersonen.
  • Innerhalb der Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 

Klärung von Rechtsbegriffen in Zusammenhang mit dem Widerruf

Um zu verstehen, wie ein Widerruf funktioniert müssen einige Begriffe klar sein. Das Widerrufsrecht knüpft an einen Vertrag an, den ein Verbraucher geschlossen hat. Das bedeutet, für Firmen oder für Unternehmer sowie Freiberufler und Selbstständige, die für ihr Geschäft handeln, gilt das Verbraucherrecht nicht! Anwendbar ist ein Widerruf in Bezug auf ein Maklervertrag nur, wenn Sie diesen außerhalb des Maklerbüros abschließen, telefonisch bzw. per Internet.
 

Abgrenzung von Rücktritt und Kündigung

Im Unterschied zum Widerruf geht es beim Rücktritt darum, einen Vertrag aufzulösen. Bei einer Kündigung wird ein Dauerschuldverhältnis aufgehoben. In beiden Fällen, beim Rücktritt und bei der Kündigung, werden abweichende gesetzliche Grundlagen herangezogen.
 

Das steckt hinter dem Widerrufsrecht

Wenn Sie zum Beispiel im Internet einen Maklervertrag abschließen, haben Sie 14 Tage Zeit ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Der Immobilienmakler muss Sie schriftlich auf das Widerrufsrecht hinweisen. Voraussetzung für den rechtmäßigen Widerruf ist, dass Sie vorher nicht ausdrücklich auf Ihr Recht verzichtet haben.
 

Das Widerrufsrecht der Praxis

Das Widerrufsrecht ist bei Verbrauchern und bei Immobilienmaklern gleichermaßen inzwischen nicht mehr unbekannt. Deswegen bemühen sich Makler darum, einen Vertrag persönlich zu schließen und das nach Möglichkeit in ihren Geschäftsräumen oder in der zu vermarkteten Immobilie.

In einem Maklervertrag / Makleralleinauftrag ist von der „Wertersatz-Klausel bei Widerruf“ die Rede. Darüber müssen Sie sich nicht allzu viele Sorgen machen, denn die Regelung ist sehr speziell und bedingt verschiedene Voraussetzungen.

  • Die Wertersatz-Klausel ist nur dann anwendbar, wenn der Makler im Rahmen der Vertragsschließung explizit auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat.
  • Außerdem müssen Sie den Makler konkret darum bitten, aktiv zu werden.
  • Die Wertersatz-Klausel kann nur dann greifen, wenn der Fristlauf (14 Tage) bereits in Gang ist und Sie einen wirksamen Widerruf formuliert haben.

Nur, wenn alle Voraussetzungen zutreffen und der Makler innerhalb der Widerrufsfrist nachweislich einen Käufer gefunden hat, kann er den Wertersatz geltend machen. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich dann nach der marktüblichen Vergütung eines Maklers.
 

Alles beim Alten? Für Kaufinteressenten ändert sich praktisch nichts.

Im Grunde sind die Änderungen gar nicht so dramatisch. Gehen wir davon aus, dass Sie einen Makler damit beauftragen, eine Immobilie für Sie zu finden, dann wird die Provision erst dann fällig, wenn Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Besichtigen Sie eine Immobilie und diese gefällt Ihnen nicht, müssen Sie auch nicht widerrufen. Aber Sie sollten den Makler davon in Kenntnis setzen, dass das vorgestellte Objekt nicht Ihren Wünschen entspricht.
 

Was passiert, wenn Sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?

Widerrufen Sie einem Maklervertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen, müssen sie keine Gründe angeben und brauchen auch keine bestimmte Form einhalten. Prinzipiell können Sie deshalb auch mündlich widerrufen. Der sichere Weg ist aber natürlich schriftlich per Einwurfeinschreiben oder per Übergabeeinschreiben. Der Gesetzgeber sieht beim Widerruf vor, dass der Maklervertrag „zurück abgewickelt“ wird. Das bedeutet, dass sämtliche Schritte rückwärts laufen. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, muss das Geld innerhalb von 14 Tagen wieder auf Ihrem Konto eingegangen sein. Gebühren darf der Makler indes nicht in Rechnung stellen!
 

Tipps zum Widerrufsrecht

Im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht sollten Sie die folgenden Punkte bedenken:

  1. Es kann passieren, dass E-Mails nicht ankommen oder im Spam-Ordner untergehen. Wenn Sie mit einem Makler zusammenarbeiten, der die Vertragsunterlagen per E-Mail an Sie rausschickt und dieser nicht ausdrücklich danach fragt, ob Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben, könnte die Widerrufsbelehrung verloren gegangen sein. Im Zweifel gilt sie als nicht zugestellt und kann einen Vertrag nichtig machen. Clevere Makler lassen sich deshalb unzweifelhaft von ihren Auftraggebern den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen.
  2. Makler sollten bei einem Fernabsatzgeschäft dafür sorgen, dass die Auftraggeber die wesentlichen Inhalte der fernmündlichen oder digitalen Vereinbarung schriftlich erhalten. Das tun sie, indem sie eine Auftragsbestätigung mit entsprechenden Inhalten rausschicken. In dieser Auftragsbestätigung steht zum Beispiel die Höhe der Provision und der Hinweis auf die Widerrufsbelehrung. Fehlt Ihnen eine solche Auftragsbestätigung, gibt es keinen Nachweis über die mündliche Vereinbarung, was bei einem Rechtstreit für Sie vorteilhaft sein kann.
  3. Falls Sie dem Immobilienmakler erlauben, vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig zu werden und über diese Erlaubnis keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt, gilt Sie in einem Rechtstreit regelmäßig als nicht erteilt.
     

Fazit: Die eigenen Rechte kennen und wahren

Natürlich ist es nicht schön, in Streitigkeiten mit einem Makler zu geraten. So gut wie niemand liebt Rechtsstreitigkeiten, dennoch sollten Sie dafür sorgen, dass Sie Ihre Rechte in Sachen Widerruf kennen. Wenn der Makler einen Fehler „zu Ihren Gunsten“ macht, wäre es hilfreich, wenn Ihnen ein solcher Fehler auffällt und Sie diesen Fehler im Zweifel zu Ihrem Vorteil nutzen können. Sie sind nicht verpflichtet, den Makler darauf hinzuweisen und Ihren Vorteil im vorauseilenden Gehorsam aufzugeben.

Tipp: Lassen Sie Ihre Immobilie kostenlos bewerten


 

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