Welche Kosten habe ich bei einem Privatverkauf?
Kostenlose Immobilienbewertung für Ihren Hausverkauf:
Bei einem privaten Verkauf tragen Sie unterschiedliche Kosten, bevor es zum eigentlichen Verkauf und zur Kaufpreiszahlung kommt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Kosten vermeidbar sind. Ein Zahlenbeispiel verdeutlicht Ihnen zudem die Höhe der Kosten. Welche Kosten der Käufer übernimmt, ist am Ende des Artikels beschrieben.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Privatverkauf einer Immobilie bringt einen hohen zeitlichen Aufwand mit sich. Neben Ihrem eigenen Aufwand kommen weitere Kosten wie für den Energieausweis, die Vermarktung oder Schönheitsreparaturen auf Sie zu.
- Neben den Kosten, die bei jedem Verkauf anfallen, gibt es ebenso Kosten, die freiwillig sind oder nur in bestimmten Fällen zutreffen. Dazu gehören bspw. Kosten für ein Wertgutachten, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Spekulationssteuern.
- Auch der Käufer muss Kosten übernehmen wie Notarkosten oder Grunderwerbssteuer.
Welche Kosten muss der Verkäufer tragen?
Es gibt Kostenpunkte, die bei jedem Verkauf für den Verkäufer anfallen. Dazu gehören folgende Punkte.
1. Kosten für den Energieausweis
Die Vorlage des Energieausweis beim Verkauf ist seit 2009 verpflichtend. Die Kosten hängen dabei von der Art des Ausweises ab. Ein Verbrauchsausweis, der auf den Nebenkostenabrechnungen beruht, kostet ca. 50-80 €. Bei einem Bedarfsausweis, der einen Fachmann vor Ort verlangt, sind hingegen bereits ca. 300 € üblich. Die Kosten hängen von der Lage, der Größe, der Architektur und der Art der Nutzung Ihres Hauses ab. Genauere Informationen zum Energieausweise finden Sie hier. Legen Sie den Ausweis nicht vor, droht der Gesetzgeber mit einer Strafe von bis zu 15.000 €.
2. Kosten für sonstige Unterlage
Für den Verkauf benötigen Sie zudem einen Grundbuchauszug. Die Anforderung des Auszugs sowie eventuelle Kopien von Unterlagen zählen ebenfalls zu den Kosten. Dafür sind 50 € sinnvoll anzusetzen.
3. Kosten für die Vermarktung
Da Sie Ihr Haus für den Verkauf selbst vermarkten, übernehmen sie die Kosten dafür. Dabei kommt es darauf an, auf welchem Weg Sie Ihre Immobilie anbieten. Wo Sie einen geeigneten Käufer finden, zeigt dieser Artikel. Wollen Sie Online-Portale nutzen, fallen Ihnen hier ca. Kosten von 500 € für drei Monate an. Dies sind die tatsächlichen Kosten, die für Ihre Anzeige anfallen. Beachten Sie jedoch ebenfalls die Kosten, die durch Ihre eigene Arbeit eigentlich entstehen. Sie werden als kalkulatorische Kosten bezeichnet und weisen ihrem Zeitaufwand einen Stundesatz zu. Bei ca. 60 Stunden Arbeitsaufwand und 30 € Stundenlohn kommen Sie schnell auf 1.800 €. Dafür entfallen die Kosten für einen Makler, der sonst alle Aufgaben und Kosten für die Vermarktung übernimmt. Daher unterschätzen Sie nicht den eigenen Aufwand, den Sie für die Vermarktung betreiben müssen und rechnen sie den Wert mit ein.
Welche Kosten sind vermeidbar?
Neben den oben genannten unvermeidbaren Kosten gibt es Kosten, die nur bedingt anfallen. Entweder sind sie freiwillig oder fallen nur in bestimmten Situationen an. Welche Kosten das sind, zeigen die folgenden Punkte.
1. Löschung der Grundschuld
Zu den vermeidbaren Kosten zählt zum einen die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch. Die Grundschuld ist oft eine Sicherheit für die Bank in Höhe eines festgelegten Betrags. Sie ist im Grundbuch in Abteilung III eingetragen und bleibt auch nach Tilgung bestehen. Jedoch kann der Käufer von Ihnen verlangen, die Grundschuld löschen zu lassen, um Ihr Haus lastenfrei zu übernehmen. Die Löschung dieser Grundschuld kostet ca. 0,2 % des Grundschuldwerts. Sie beauftragen sie über einen Notar mit Hilfe einer so genannten Löschungsbewilligung.
2. Spekulationssteuer
Zum anderen fällt nur unter Umständen eine Spekulationssteuer an. Das ist nicht das Fall, wenn Sie Ihr Haus nur selbst genutzt haben. Sie fällt nur an, wenn Ihr Haus in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf vermietet war, Sie einen Wertgewinn mit dem Verkauf erzielten und Sie Ihre Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb verkaufen wollen. Diese drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Spekulationssteuer anfällt. Die Kosten richtet sich an die Höhe des Wertgewinns und Ihrem eigenen Einkommenssteuersatz.
3. Vorfälligkeitsentschädigung
Außerdem ist die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung für Ihr bestehendes Darlehen ein Kostenpunkt, der vermeidbar ist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann entstehen, wenn Sie ein Restdarlehen bei einer Bank haben und die Bank durch die Auflösung des Darlehens einen Zinsschaden erleidet. Die Entschädigung setzt sich aus der Höhe des Darlehens, der Ablaufzeit, dem Zinssatz und dem Unterschied zum Wiederanlagezins zusammen. Sie können die Kosten beispielsweise vermeiden, wenn Sie nach dem Verkauf ein neues Haus kaufen und das Darlehen auf das neue Objekt übertragen. Möchten Sie mehr über Vorfälligkeitsentschädigungen erfahren, finden Sie hier weitere Informationen.
4. Wertgutachten
Die Kosten für ein Wertgutachten fallen ebenfalls nicht zwangsläufig an. Sind ausreichend Vergleichsobjekte auf dem Markt vorhanden, ist eine eigene Einschätzung durch Sie möglich. Hier finden Sie einen Artikel, der Ihnen bei der Wertermittlung hilft. Handelt es sich bei Ihrem Verkauf um einen Erbfall oder könnten andere Streitigkeiten entstehen, ist ein professionelles Wertgutachten ratsam. Ein Gutachten kostet je nach Wert der Immobilie und Schwierigkeit der Bewertung zwischen 1.800 und 2.500 €.
5. Renovierungskosten
Je nach Zustand Ihrer Immobilie ist eine Renovierung vor dem Verkauf ratsam, um den Wert zu steigern. Doch halten Sie die Kosten im Rahmen, da der Käufer das Haus nach eigenen Vorstellungen ausstattet. Daher sind Schönheitsreparaturen oder die Herrichtung des Gartens meist ausreichend. Umfangreiche Modernisierungen vor dem Verkauf lohnen sich nur, wenn Sie die Kosten der Modernisierung und einen Preisaufschlag durch den Verkauf wieder einholen. Wir empfehlen die Kosten für Renovierungen unter 3.000 € zu halten. Ein aufgeräumtes und sauberes Haus macht ebenfalls einen besseren Eindruck und kann zum Erzielen eines höheren Verkaufspreises beitragen.
Welche Kosten muss der Käufer übernehmen?
Der Käufer übernimmt den größten Anteil der Kosten bei Ihrem Hausverkauf, denn er muss zu Nebenkosten des Kaufs tragen. Folgende Punkte gehören zu den Kosten des Käufers:
1. Notarkosten
Ein Notar ist für den Verkauf Ihres Hauses notwendig, um den Verkauf rechtsgültig abzuschließen. Er ist eine neutrale dritte Person zwischen Käufer und Verkäufer. Zu seinen Aufgaben gehören die Erstellung und Verlesung des Vertrags. Der Notar ist anwesend, wenn Sie und der Käufer die Unterschriften leisten und besorgt notwenige Unterlagen. Zudem beantragt er die Änderungen im Grundbuch. Die Kosten für den Notar liegen zwischen 1 - 1,5 % des Verkaufspreises, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand des Notars. Das Gerichts- und Notargesetz bestimmt die Höhe der anzusetzenden Notarkosten.
Tipp: Lassen Sie den Käufer einen Notar wählen. Falls Sie den Notar beauftragen und der Käufer abspringt, müssen Sie den Aufwand des Notars bezahlen.
Grunderwerbssteuer
Nach dem Abschluss des Kaufvertrages meldet sich das Finanzamt per Bescheid beim Käufer. Er muss die Zahlung innerhalb eines Monats leisten. Die Grunderwerbssteuer ist nur einmalig zu zahlen und liegt zwischen 3,5 – 6,5 % des Kaufpreises. Je nach Bundesland wendet das Finanzamt einen anderen Prozentsatz an. Bereits im Vertrag ist meist vereinbart, dass der potenzielle Käufer die Grunderwerbssteuer trägt.
Mit welchen Gesamtkosten ist beim Hausverkauf zu rechnen?
Folgende Tabelle zeigt Ihnen eine Übersicht über die Kosten bei einem Verkaufspreis von 300.000 € für Ihr Haus. Für das Beispiel ist eine Vorfälligkeitsentschädigung von 8.700 € zu zahlen. Die eingetragene Grundschuld beträgt 100.000 €. Eine Spekulationssteuer entfällt.
Wofür? | Kostenhöhe | Kostenträger |
Energieausweis | 50 - 300 € | Verkäufer |
Nachweise und Kopien | 50 € | Verkäufer |
Vermarktung | 500 € | Verkäufer |
Kalkulatorische Kosten | 1.800 € | Verkäufer |
Löschung der Grundschuld | 0,2 % des Grundschuldwerts – hier 200 € | Verkäufer |
Spekulationssteuer | Abhängig von Wertgewinn und Einkommenssteuersatz – entfällt hier | Verkäufer |
Vorfälligkeitsentschädigung | Abhängig von Bank – hier 8.700 € | Verkäufer |
Wertgutachten | 1.800 – 2.500 € | Verkäufer |
Renovierungskosten | Ca. 0 - 3000 € | Verkäufer |
Notarkosten | 1 – 1,5 % des Verkaufspreises | Käufer |
Grunderwerbssteuer | 3,5 – 6,5 % | Käufer |
Kosten für Verkäufer | = 13.200 bis 17.050 € |
Besonders die Kosten für die Vorfälligkeit, die Renovierungen und die Höhe der Spekulationssteuer haben einen erheblichen Einfluss auf die Kosten für den Verkäufer. Ebenso wurde Ihr eigener Aufwand bei der Kalkulation beachtet. Diese Kosten fallen nicht direkt an, doch verdeutlichen sie den zeitlichen Aufwand für die Vermarktung. Neben der Zusammenstellung der Unterlagen gehören auch Anfahrtswege, Besichtigungstermine oder Telefonate zu Ihren Aufwendungen.
Ist Ihnen der Aufwand zu hoch, kann Ihnen ein Makler bei der Vermittlung helfen. Für seine Arbeit leisten Sie eine entsprechende Maklergebühr. Welche Vorteile die Beauftragung eines Maklers hat, lesen Sie hier
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