Immobilienteilverkauf: Ablauf, Fakten, Vorteile und Nachteile
Ob mit oder ohne Makler: Unsere kostenfreie Immobilienbewertung zeigt Ihnen, welchen Preis Sie erzielen können.
Fast 30 % der Deutschen im Rentenalter besitzen Immobilienvermögen. Gleichzeitig aber liegt verhältnismäßig wenig Geld auf der Bank. Kommt im Alter eine geringe Rente hinzu, kann es finanziell schnell eng werden, denn ein Haus kostet ständig. Sie müssen sich um die Instandhaltung kümmern und notwenige Investitionen in die Modernisierung vornehmen. Wer nicht genügend Geld zur Verfügung hat, steht im Alter vor einem Problem. Der Immobilienteilverkauf ist eine Lösung, die – als Alternative zur Leibrente oder zu einem Kredit - Abhilfe schaffen kann. In diesem Artikel beleuchten wir die Vorteile und Nachteile eines Teilverkaufes Ihrer Immobilie.
Beim Immobilienteilverkauf...
wird nur ein Teil Ihrer eigenen Immobilie verkauft (bis zu 50 %) und Sie bleiben im Haus wohnen. Sie verfügen darüber genauso wie vorher, zahlen aber eine Nutzungsgebühr an Ihren Miteigentümer.
Beim Teilverkauf zahlt Ihnen Ihr Käufer einen Kaufpreis und wird dadurch Miteigentümer. Sie verbleiben in Ihrer Immobilie, die nun nicht mehr Ihnen allein gehört. Manche sehen darin eine interessante Möglichkeit für mehr finanzielle Freiheit im Alter. Allerdings gibt es wichtige Dinge zu beachten, die wir in diesem Beitrag erläutern.
Das Wichtigste auf einen Blick zum Immobilienteilverkauf:
- Der Immobilienteilverkauf ist mit Vorteilen und Nachteilen verbunden. Prüfen Sie Angebote immer im Detail!
- Für die Nutzung des verkauften Teils ist ein Nutzungsentgelt vorgesehen: Rechnen Sie die zukünftige Kostenbelastung aussagekräftig durch!
- Auch nach dem Teilverkauf müssen Sie im Regelfall für laufende Kosten (Instandhaltung & Grundsteuer) aufkommen. Konkretisieren Sie Kosten bzw. Leistungen des Immobilienteilkaufanbieters!
- Achten Sie auf so genannte "Wertsteigerungsklauseln" im Vertrag. Diese können für den Teilverkäufer mit finanziellen Risiken verbunden sein.
- Eine Insolvenz des Teilkäufers ist ein Risiko, das zu einer Zwangsversteigerung führen kann. Wählen Sie einen Anbieter mit jahrelanger Erfahrung und guten Referenzen.
- Prüfen Sie mit dem Vollverkauf oder einer Immobilienleibrente in jedem Fall auch Alternativen!
Hintergründe zum Immobilienteilverkauf
Ihre Immobilie ist ein Vermögensgegenstand und dieser weist einen entsprechenden Wert auf. Diesen Wert können Sie liquide machen, indem Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten. In beiden Varianten, beim Verkauf und bei der Vermietung, müssen Sie in der Regel ausziehen. Die Alternative zum Verkauf oder zur Vermietung wäre die Beleihung. Das bedeutet, Sie könnten einen Kredit aufnehmen.
Allerdings ist ab einem gewissen Alter kaum eine Bank bereit, einen Kredit zu vergeben. Bei manchen Banken ist dieses Alter bereits mit 65 Jahren erreicht, bei anderen mit 75 Jahren. Selbst, wenn die Bank einem Rentner einen Kredit gibt, so wird sie jedoch in der Regel schlechtere Konditionen vereinbaren. Dennoch sollten Sie die Kreditaufnahme stets im Hinterkopf behalten, weil Sie grundsätzlich in Betracht gezogen werden sollte.
Was ist besser, Immobilienteilverkauf oder Kredit?
Angenommen, eine Kreditaufnahme kommt nicht infrage, dann scheint der Teilverkauf auf den ersten Blick eine überlegenswerte Variante. Beim Teilverkauf veräußern Sie nicht die komplette Immobilie, sondern nur einen Teil. Dies können zum Beispiel 25 % oder 50 % der Immobilie sein – je nach Sachlage. Der Käufer wird zum stillen Teilhaber, Sie bleiben wohnen oder können die Immobilie vermieten.
Rechtlich gesehen erfolgt ein Eintrag im Grundbuch mit dem sogenannten Nießbrauchrecht für Sie. Ihr Nießbrauchrecht garantiert Ihnen weiterhin die Nutzung des Hauses oder der Wohnung.
Auf eine einfache Formel gebracht bedeutet der Immobilienteilverkauf für Sie:
Sie bekommen sofort Geld und bleiben weiter in der Immobilie (oder vermieten Sie) solange Sie wollen. Es kommen mit dem Nutzungsentgelt aber laufende Kosten auf Sie zu.
Wie läuft ein Immobilien-Teilverkauf ab?
Der übliche Ablauf beim Immobilien Teilverkauf besteht aus drei Phasen.
In der ersten Phase wird ein unabhängiger Gutachter bestellt. Dieser nimmt eine professionelle Einschätzung des Immobilienwerts vor (Verkehrswert). Während dieser Phase müssen Sie spätestens festlegen, wie viel Geld Sie gerne hätten. Ist das Wertgutachten für Sie in Ordnung, besprechen Sie mit dem Käufer, wie viel von dem Eigentum Sie verkaufen wollen. Infrage kommen hierfür professionelle Anbieter, deren Geschäftsmodell der Immobilienteilkauf ist.
In der zweiten Phase wird der Vertrag mit dem Anbieter geschlossen. Inhalt des Vertrages ist unter anderem der Nießbrauch zu Ihren Gunsten. Dieses Nießbrauchrecht wird zusammen mit den neuen Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Generell sind Sie in der Vertragsgestaltung frei und Sie sollten sich anwaltlichen Rat holen, weil es hier einige Schwierigkeiten geben kann, die wir weiter unten auflisten.
Die dritte Phase beinhaltet den Verbleib in Ihrer Immobilie. Sie können damit machen, was Sie wollen, auch vermieten. In jedem Fall zahlen Sie Ihrem Miteigentümer für die Nutzung eine Gebühr, die einer Mietzahlung gleichkommt. Wie hoch die Miete bzw. das Nutzungsentgelt pro Monat ist, hängt vom Wert der Immobilie und dem Betrag ab, den der Anbieter Ihnen bezahlt hat. Unterschätzen Sie diesen Kostenfaktor nicht!
Beispiel für Immobilienteilverkauf
Ihre Immobilie in einer gutbürgerlichen Münchner Wohngegend hat einen Verkehrswert von 300.000 €. Weil Sie mit 65 Jahren in Rente gehen und mit dem Geld einige Monate um die Welt reisen wollen, realisieren einen Teilverkauf von 50 %. Sie erhalten 150.000 € und müssen zukünftig für die Nutzung 375 € pro Monat bezahlen.
Weitere zehn Jahre später ist es um Ihre Gesundheit nicht mehr so gut bestellt. Sie brauchen Unterstützung von Pflegekräften und entscheiden sich dazu, in ein Pflegeheim umzuziehen. Zu diesem Zweck verkaufen Sie den Rest der Immobilie. In den letzten zehn Jahren ist der Wert gestiegen. Die Immobilie ist nicht mehr 300.000 €, sondern 375.000 € wert. Von dem Verkaufserlös erhalten Sie 50 %. Das entspricht einem Betrag von 187.500 €.
Von dem Verkaufserlös müssen Sie für den Verkauf ein Durchführungsentgelt in Höhe von 7 % an das Unternehmen bezahlen. Das entspricht 13.125 €. Wenn man nun alle Kostenposition und Erlöse zusammenstellen, ergibt sich Folgendes:
Sofortauszahlung mit 65 Jahren 150.000 €.
Auszahlung nach zehn Jahren 187.500 €
abzgl. gezahlte Nutzungsentgelte (10 J. × 12 Mon. × 375 €) 45.000 €
Verkaufsprovision 13.125 €
Gesamterlös 287.575 €
Mit Blick auf die Positionen 3. und 4. lässt sich sagen, dass bei diesem Geschäftsmodell für Sie 58.125 € (45.000 € + 13.125 €) Kosten angefallen sind. Diese Summe wird wichtig, wenn Sie als Alternative die Aufnahme eines Kredits gegenrechnen.
Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, der für Sie unterm Strich teuer werden kann, sollten Sie sich über einige Aspekte klar werden. Zunächst nehmen wir die Nutzungspauschale ins Visier, die auch monatliche Nutzungsgebühr genannt wird.
Die monatliche Nutzungsgebühr beim Immobilienteilverkauf
Abhängig vom Anbieter, mit dem Sie einen Immobilienteilverkauf durchführen wollen, kommen unterschiedlich hohe monatliche Kosten auf Sie zu, die Sie für die weitere Benutzung der Immobilie bezahlen müssen. Schaut man sich bei den großen Firmen in der Branche um, schlagen rund 2,9 bis 3 % des Auszahlungsbetrages jährlich zu Buche.
Was bedeutet Mietrendite?
Wir vergleichen die monatliche Nutzungspauschale mit einer Mietzahlung in Relation zum Kaufpreis und rechnen das auf das Jahr hoch. Dann erhält man die sogenannte Mietrendite. Die Höhe der Mietrendite schwankt in der Bundesrepublik stark und hängt von der Wohngegend ab. In besonders teuren Wohngegenden wie zum Beispiel in der Münchener City liegt die Mietrendite bei über 6 %, in unbeliebten Gegenden weit draußen kann die Mietrendite auch bei 3 % oder weniger liegen. Insofern wäre die monatliche Nutzungspauschale in einer sehr guten Wohngegend mit 3 % vom Auszahlungspreis ein gutes Geschäft. Doch diese Kosten sind nicht alles, die es zu berücksichtigen gilt.
Vorsicht Falle: Neuer Miteigentümer beteiligt sich nicht an Investitionen und Instandhaltungskosten
Ein großer Haken für Verkäufer bei diesem Geschäftsmodell ist, dass sich viele Unternehmen nicht oder nur in geringem Maße an weiteren Kosten beteiligen. Angenommen, das Dach muss neu gedeckt oder die Heizung muss erneuert werden. Diese Kosten für die Modernisierung tragen Sie komplett alleine. Der Miteigentümer profitiert beim Verkauf von der Wertsteigerung der Immobilie, aber für notwendige Investitionen in den Substanzerhalt und für Instandhaltungskosten kommt er nicht auf. Hier bleiben Sie auf den Kosten sitzen, profitieren aber nur anteilig. Die tatsächlichen Kosten pro Monat sind somit deutlich höher, als auf den ersten Blick zu sehen ist.
Besonders kritisch sind Verträge mit Firmen, die sich gegen einen Wertverlust der Immobilie absichern. Falls beispielsweise eine Schnellstraße durch das Wohngebiet gebaut wird und die Wohnlage sich deshalb so stark verschlechtert, dass starke Abstriche vom Verkaufspreis hinzunehmen sind, haben Sie das finanzielle Nachsehen. Manche Firmen schreiben sogar in den Vertrag hinein, dass Sie mindestens Ihr investiertes Geld zurückerhalten und außerdem eine Rendite von zum Beispiel 15 %, die als Minimum-Anteil oder Nebenkosten deklariert werden. Wie auch immer die Bezeichnung ist, Sie tragen das Risiko des Wertverlustes bei solchen Verträgen komplett alleine.
Gebühren für späteren Komplettverkauf
Die Firmen, die den Immobilien Teilverkauf als Geschäftsmodell haben, profitieren später doppelt von einer instandgehaltenen und modernisierten Immobilie. Dies wirkt sich zu dem Zeitpunkt aus, zu dem die Immobilie komplett an einen fremden Dritten verkauft werden soll. Die Firmen inkludieren in Ihren Verträgen eine Beteiligung am Verkaufserlös. Wenn eine solche Firma zum Beispiel mit 50 % als Mitinhaber im Grundbuch steht, bekommen Sie auch nur 50 % des Verkaufserlöses.
Zusätzlich tragen Sie weitere Gebühren, die der Mitinhaber für den Verkauf der Immobilie in Rechnung stellt. Manche Firmen nennen das Durchführungsentgelt, andere Verkaufsprovision. Je nach Anbieter werden hier zwischen 5 und 10 % fällig. Zum Vergleich: Die übliche Maklerprovision liegt nach dem Inkrafttreten des neuen Maklergesetzes in der Regel bei 7,14 %. Außerdem wird die Provision auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt, sodass Sie beim Verkauf durch einen Makler im besten Fall lediglich 3,57 % zahlen müssten. In jedem Fall werden Sie mit mehr Kosten als üblich belastet, denn auch beim Verkauf einer Immobilie müssten normalerweise beide Mitinhaber zu gleichen Teilen die Kosten tragen. Ihr Mitinhaber lässt Sie aber auch in diesem Fall auf den Kosten sitzen, genauso wie auf den Investitionskosten in den Substanzerhalt und in die Modernisierungskosten.
Spekulationssteuer beim Teilverkauf
Es ist im Bereich des Möglichen, dass für den Teilverkauf Spekulationssteuern anfallen. Sie fällt an, wenn Sie eine Immobilie vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkaufen und/oder ggf. weniger als drei Jahre in der Immobilie gewohnt haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater, ob in Ihrem Fall Spekulationssteuer ein Thema ist.
Auflagen für späteren Komplettverkaufs beachten
Wer eine Firma als Mitinhaber in seiner Immobilie hat, könnte später Schwierigkeiten beim Verkauf bekommen. Die meisten gewähren Ihnen nämlich nicht vollkommen freie Hand, sondern geben verschiedene Regeln vor. Eine Regel lautet zum Beispiel, dass ein neues Gutachten erstellt werden muss. Außerdem werden Mindestbeträge festgelegt. Sie dürfen bei den oben genannten Firmen Engels & Völkers sowie Wertfaktor beispielsweise keine Anteile an das Unternehmen verkaufen, welche einen Wert unter 100.000 € aufweisen. Auch dürfen Sie höchstens die Hälfte Ihres Hauses veräußern. Kurzum: Sie müssen sich im Prinzip mit der Firma abstimmen und können den Verkauf nicht vollständig in Ihrem eigenen Sinne durchführen.
Sie wollen die Teilimmobilie wieder zurückkaufen
Was geschieht, wenn Sie oder Ihre Erben die veräußerte Teilimmobilie wieder zurückkaufen wollen? Auch dann müssen Sie sich mit dem Anbieter auseinandersetzen. Die Problematik wird sein, sich über den Preis zu einigen, den Sie für den Rückkauf bezahlen sollen. In diesem Fall wäre erneut ein Gutachten nötig, was einige tausend Euro kostet. Sind die Immobilienpreise inzwischen gestiegen, zahlen Sie sicherlich mehr für den Rückkauf Ihrer Immobilie als Sie beim Verkauf erhalten haben.
Immobilienteilverkauf: Die Vorteile und Nachteile im Überblick
Was sind Vorteile des Immobilienteilverkaufs?
- Sie erhalten das Geld schnell und haben sofort finanziellen Spielraum.
- Sie haben das alleinige Nießbrauchrecht und können die Immobilie weiter bewohnen oder ohne Einschränkungen vermieten.
- Transaktionskosten für den Verkauf übernehmen in vielen Fällen die Käufer.
- Bei Immobilien guter Wohnlage fällt die monatliche Nutzungspauschale im Vergleich zu anderen Immobilien in derselben Wohnlage oft günstig aus.
- An Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung beteiligen sich viele Anbieter für den Immobilienteilverkauf.
Was sind Nachteile des Immobilien Teilverkaufs?
- Sie zahlen monatliches Nutzungsentgelt, welches nicht immer im Verhältnis zum Wohnwert steht. Dies gilt insbesondere für Immobilien in weniger begehrten Lagen.
- Viele Firmen bzw. Miteigentümer beteiligen sich nicht nennenswert an Instandhaltungskosten. Ein Vergleich zeigt, welche Anbieter sich in welcher Höhe bei den Kosten beteiligen!
- Beim Verkauf kommen hohe Provisionszahlungen aus Sie zu.
- Manche Anbieter lassen das Risiko des Werteverfalls komplett bei Ihnen und vereinbaren eine Schutzklausel.
- Beim Verkauf gibt es Hemmnisse in Form von Mindestvorschriften des Mitinhabers.
- Die Gesamtkosten sind unterm Strich im Vergleich zu einem Kredit meistens höher: Sie sollten eine zahlenbasierte Entscheidung treffen!
Checkliste Immobilienteilverkauf: Was Sie zu Ihrer Absicherung prüfen sollten!
- Vergleichen Sie Angebote und Konditionen beim Immobilienteilverkauf ganz genau, vor allem mit Blick auf das Kleingedruckte: Beteiligt sich der Immobilienteilkäufer an Kosten für die Instandhaltung? Zu prüfen ist auch, über welchen Zeitraum sich Vertragsregeln erstrecken und was für den Todesfall geregelt ist.
- Rechnen Sie Ihre Entscheidung mit aussagekräftigen Zahlen durch! So können Sie auch Alternativen wie eine Beleihung oder Kreditaufnahme besser einschätzen.
- Lassen Sie sich unabhängig beraten (z. B. von der örtlichen Verbraucherzentrale) und binden Sie Vertrauenspersonen in der Familie ein.
- Für Erben besteht im Todesfall die Möglichkeit des Rückkaufs. Beachten Sie, dass das für den Teilverkäufer vereinbarte Nießbrauchrecht nicht vererbt wird. Hieraus können sich finanzielle Nachteile ergeben. Soll das Haus vererbt werden, ist der Teilverkauf keine vorteilhafte Lösung.
Beliebte Artikel zum Thema:
Rechen-Tools
ErtragswertrechnerTilgungsrechnerSpekulationssteuer-RechnerZimmergrößen-RechnerKaufnebenkosten-RechnerErbschaftssteuer-Rechner