Sanierungspflicht vom Tisch? Das bedeuten die neuen EU-Vorgaben

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12.12.2023 - Die aktuellen Beschlüsse aus Brüssel zur Gebäudesanierung sind von vielen Hausbesitzern mit Spannung erwartet worden. Nicht wenige hatten die Befürchtung, dass zu einer Zwangssanierung kommt, nachdem bereits das neue Heizungsgesetz für Auflagen gesorgt hat.

Ein ursprünglicher Gesetzentwurf ist mit dem aktuellen Beschluss aber deutlich aufgeweicht worden, sodass nicht mehr von Sanierungspflicht die Rede sein kann. Allerdings muss die EU-Richtlinie noch in nationales Recht umgewandelt werden, sodass die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt. Wir haben bereits darüber berichtet, dass beim Eigentümerwechsel ungeachtet dessen Sanierungspflichten zu beachten sind.
 

Was sieht die EU-Einigung für den Gebäudesektor vor?

Ursprünglich war man davon ausgegangen, dass in Deutschland bis zum Jahr 2033 etwa 45 % der Wohngebäude hätten saniert werden müssen. Das hätte Kosten von mehr als 250 Milliarden Euro verursacht und viele Hausbesitzer vor eine extreme finanzielle Herausforderungen gestellt. Nun sollen ab dem Jahr 2030 alle Neubauten klimaneutral sein, öffentliche Gebäude bereits ab dem Jahr 2028.

Das große übergeordnete Ziel ist, dass der komplette Gebäudebestand in der EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein soll. Auf diesem Weg soll der Energieverbrauch von Gebäuden bereits bis 2030 um 16 % im Durchschnitt sinken.
 

Ist noch von Sanierungszwang die Rede?

Letztlich bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung die EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln wird. Klar ist aber, dass nun deutlich mehr Spielräume vorhanden sind, um keinen Sanierungszwang einführen zu müssen. Schlecht sanierte Häuser stehen nicht mehr so stark im Fokus. Falls es genügend sanierte Häuser gibt und Klimaziele so erreicht werden können, scheint eine Sanierungspflicht nicht mehr notwendig. Zudem wird es auch in Zukunft finanzielle Anreize durch Förderungen für die Gebäudesanierung geben, sodass sich diese Zukunftsinvestition langfristig bezahlt machen wird. Im Einzelfall sind zudem immer Ausnahmen zu prüfen, denn insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden greifen die neuen Regelungen nicht.
 

Welche weiteren Maßnahmen hat die EU-Kommission beschlossen?

Mit dem neuen Heizungsgesetz in Deutschland ist der Weg in die klimaneutrale Zukunft bereits vorgezeichnet. Die Pläne der EU sehen nun vor, dass möglichst bis zum Jahr 2040 keine Gas- oder Ölheizungen mehr verwendet werden sollen. Bereits 2025 sollen daher alle EU-Staaten Subventionen für fossile Energieträger einstellen. Ab 2027 müssen auf öffentlichen Gebäuden Solaranlagen installiert werden, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. In Deutschland ist eine ähnliche Regelung bereits beschlossen worden. Spätestens ab 2030 sollten innerhalb der EU keine Gebäude mehr errichtet werden, die am Standort noch Treibhausgase freisetzen.
 

Fazit für Hausbesitzer: Weitere Entwicklung verfolgen!

Noch müssen die hier dargestellten Beschlüsse durch das EU-Parlament, was Beobachtern zufolge eine Formalie darstellt. Dann bleibt abzuwarten, wie die deutsche Bundesregierung die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umwandelt. Die anfängliche Befürchtung einer Sanierungspflicht für energetisch schlecht aufgestellte Gebäude wird so nicht benannt. Mit Blick auf die Zielerreichung ist ein gewisses Maß an Flexibilität möglich, sodass ein Zwang nur das allerletzte Mittel sein kann. Wir informieren Hausbesitzer regelmäßig über aktuelle Änderungen und Gesetzesvorhaben, um langfristige Planungssicherheit herstellen zu können.

 

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