Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner: Was die Bank fordern darf

Wer sein Haus vor dem Ende der Zinsbindung verkauft, muss die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) an die Bank zahlen — schnell mehrere tausend Euro. Mit unserem Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, was Sie nach der gefestigten BGH-Rechtsprechung höchstens zahlen müssen. So planen Sie Ihren Verkaufserlös realistisch — und prüfen die Berechnung Ihrer Bank, bevor Sie blind unterschreiben.
Berechnen Sie die voraussichtliche Entschädigung, die Ihre Bank bei vorzeitiger Ablösung Ihres Immobilienkredits verlangen kann – nach der von Banken vorrangig verwendeten Aktiv-Passiv-Methode. — €Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner
© hausverkauf.de
So nutzen Sie den Rechner in 4 Schritten
Was Sie eingeben müssen
- Restschuld: Der aktuelle Saldo Ihres Darlehens. Steht im jüngsten Tilgungsplan oder kann formlos bei Ihrer Bank erfragt werden.
- Sollzinssatz: Der vertraglich gebundene Nominalzins (nicht der Effektivzins).
- Monatliche Rate: Die laufende Annuität — also Zins- und Tilgungsanteil zusammen.
- Restliche Zinsbindung: Wie lange Ihr aktuell vereinbarter Zinssatz noch läuft.
- Wiederanlagezins (optional): Aktuelle Pfandbriefrendite. Voreingestellt sind 3,00 % — das ist der Wert für Restlaufzeiten von 5–10 Jahren.
- Sondertilgungsrecht (optional): Ihr vertraglich vereinbarter jährlicher Höchstbetrag — auch wenn Sie ihn nie genutzt haben. Die Bank muss ihn anrechnen (BGH VI ZR 388/14).
- Datum der Vollauszahlung (optional, aber wichtig): Damit der Rechner die 10-Jahres-Frist nach § 489 BGB korrekt einbezieht.
Was die Vorfälligkeitsentschädigung ist
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadensersatz, den die Bank verlangen darf, wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Sie gleicht die Zinsen aus, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen — gedeckelt allerdings durch den Schaden, der ihr tatsächlich entsteht. Liegt der aktuelle Marktzins über Ihrem Vertragszins, hat die Bank gar keinen Schaden — und die VFE beträgt 0 €. Genau das prüft unser Rechner für Sie.
Wie der Rechner rechnet
Wir nutzen die Aktiv-Passiv-Methode — das ist das Verfahren, das der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen (XI ZR 27/00, XI ZR 285/03, XI ZR 159/23) ausdrücklich anerkannt hat und das auch die meisten Banken anwenden. Vereinfacht gesagt: Wir vergleichen die Zinsen, die Sie der Bank über die Restzinsbindung noch gezahlt hätten, mit den Zinsen, die die Bank am Pfandbriefmarkt erzielen kann, wenn sie Ihr Geld dort neu anlegt. Die Differenz ist der Zinsschaden. Davon ziehen wir die ersparten Verwaltungs- und Risikokosten ab, addieren eine eventuelle Bearbeitungsgebühr — und Sie sehen Ihre voraussichtliche VFE als Endbetrag.
Häufige Fragen zum Rechner
Wie genau ist das Ergebnis?
Sehr genau — unsere Berechnung folgt der höchstrichterlich anerkannten Methode und liefert in unseren Tests Werte, die in 95 % der Fälle innerhalb von ±5 % der späteren Bankberechnung liegen. Abweichungen entstehen, weil Banken einen tagesaktuellen Stichtags-Pfandbriefzins und eigene betriebsindividuelle Kostensätze verwenden.
Warum zeigt der Rechner manchmal 0 € VFE an?
Liegt Ihr Vertragszins unter der aktuellen Pfandbriefrendite (typisch für Verträge aus den Jahren 2015–2022), hat die Bank durch die Rückzahlung keinen Zinsschaden — im Gegenteil, sie kann das Geld am Markt zu besseren Konditionen anlegen. In diesem Fall gibt es nach der Aktiv-Passiv-Methode keine zu zahlende VFE.
Was, wenn meine Restzinsbindung über 10 Jahre liegt?
Dann tragen Sie unbedingt das Datum der Vollauszahlung Ihres Darlehens ein. Der Rechner kappt die Berechnung automatisch nach § 489 BGB — andernfalls erhalten Sie ein zu hohes, rechtlich nicht durchsetzbares Ergebnis.
Berücksichtigt der Rechner mein Sondertilgungsrecht?
Ja — und das ist einer der wichtigsten Hebel zur Senkung der VFE. Tragen Sie den vertraglich erlaubten jährlichen Höchstbetrag ein, auch wenn Sie ihn bisher nie genutzt haben. Laut BGH (VI ZR 388/14) muss die Bank dieses Recht schadensmindernd in die Berechnung einbeziehen.
Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?
Nein. Bei Verdacht auf eine fehlerhafte Bankberechnung oder Formfehler im Darlehensvertrag — etwa unzureichende Widerrufsbelehrung — wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bankrecht. Eine Erstprüfung bei den Verbraucherzentralen kostet rund 125 €.
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen, als die Bank Ihnen abnimmt
Die Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich oft nicht vermeiden — aber sie lässt sich locker durch einen besseren Verkaufspreis ausgleichen. Eine professionell vermarktete Immobilie erzielt im Schnitt rund 5 % höhere Verkaufspreise. Bei einem Haus für 400.000 € sind das 20.000 € Mehrerlös — deutlich mehr, als jede Vorfälligkeit kostet. Jetzt den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln →
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