Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner: Was die Bank fordern darf

Vorfälligkeitsentschädigung

Wer sein Haus vor dem Ende der Zinsbindung verkauft, muss die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) an die Bank zahlen — schnell mehrere tausend Euro. Mit unserem Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, was Sie nach der gefestigten BGH-Rechtsprechung höchstens zahlen müssen. So planen Sie Ihren Verkaufserlös realistisch — und prüfen die Berechnung Ihrer Bank, bevor Sie blind unterschreiben.

Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner

Berechnen Sie die voraussichtliche Entschädigung, die Ihre Bank bei vorzeitiger Ablösung Ihres Immobilienkredits verlangen kann – nach der von Banken vorrangig verwendeten Aktiv-Passiv-Methode.

Ihr Darlehen
Aktueller Saldo Ihres Darlehens. Steht im jüngsten Tilgungsplan oder auf Anfrage bei der Bank.
%
Vertraglich gebundener Sollzins (nominal, nicht effektiv).
Die laufende monatliche Annuität (Zins- und Tilgungsanteil zusammen).
Jahre
Monate
Wie lange läuft Ihre aktuelle Zinsbindung noch? Steht in Ihrem Vertrag oder kann bei der Bank erfragt werden.
Marktzinsen & Sondertilgung
%
Aktuelle Rendite laufzeitkongruenter Hypothekenpfandbriefe (Bundesbank-Statistik). Voreinstellung: 3,00 %.
€ / Jahr
Falls vertraglich vereinbart. Die Bank muss dieses laut BGH (VI ZR 388/14) bei der Berechnung berücksichtigen – auch wenn Sie es nie genutzt haben.
Bank-Ersparnisse & Gebühren (optional)
€ / Monat
Marktübliche Bandbreite: 2,50–8,00 €/Monat (entspricht 30–100 €/Jahr). Diese laufenden Verwaltungskosten spart die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung – sie müssen daher von der VFE abgezogen werden.
Viele Banken setzen 150–300 € an. Nach BGH XI ZR 187/23 (Okt 2025) ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die VFE-Berechnung in vielen Standardverträgen unwirksam. Im Zweifel auf 0 lassen und Ihren Bescheid prüfen.
Für den Check nach § 489 BGB: 10 Jahre nach Vollauszahlung können Sie zinsschadenfrei kündigen.
Voraussichtliche Vorfälligkeitsentschädigung

— €

— % der Restschuld
Zinsverschlechterungsschaden
– Ersparte Verwaltungskosten
– Ersparte Risikokosten
+ Bearbeitungsgebühr Bank
= Vorfälligkeitsentschädigung
* Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnung erfolgt nach der höchstrichterlich anerkannten Aktiv-Passiv-Methode (BGH XI ZR 27/00, XI ZR 285/03, XI ZR 159/23) und liefert eine realistische Orientierung. Banken nutzen interne Refinanzierungskurven, Stichtagszinsen und betriebsindividuelle Kosten­sätze; die endgültige Berechnung Ihrer Bank kann daher in beide Richtungen abweichen. Nicht berücksichtigt sind Sonderfälle wie KfW-Darlehen, Forward-Darlehen, fehlerhafte Vertragsklauseln oder ein berechtigtes Interesse mit besonderer Beweislast. Der Rechner ersetzt keine rechtliche oder finanzmathematische Beratung.
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So nutzen Sie den Rechner in 4 Schritten

Was Sie eingeben müssen

  • Restschuld: Der aktuelle Saldo Ihres Darlehens. Steht im jüngsten Tilgungsplan oder kann formlos bei Ihrer Bank erfragt werden.
  • Sollzinssatz: Der vertraglich gebundene Nominalzins (nicht der Effektivzins).
  • Monatliche Rate: Die laufende Annuität — also Zins- und Tilgungsanteil zusammen.
  • Restliche Zinsbindung: Wie lange Ihr aktuell vereinbarter Zinssatz noch läuft.
  • Wiederanlagezins (optional): Aktuelle Pfandbriefrendite. Voreingestellt sind 3,00 % — das ist der Wert für Restlaufzeiten von 5–10 Jahren.
  • Sondertilgungsrecht (optional): Ihr vertraglich vereinbarter jährlicher Höchstbetrag — auch wenn Sie ihn nie genutzt haben. Die Bank muss ihn anrechnen (BGH VI ZR 388/14).
  • Datum der Vollauszahlung (optional, aber wichtig): Damit der Rechner die 10-Jahres-Frist nach § 489 BGB korrekt einbezieht.

Was die Vorfälligkeitsentschädigung ist

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadensersatz, den die Bank verlangen darf, wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Sie gleicht die Zinsen aus, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen — gedeckelt allerdings durch den Schaden, der ihr tatsächlich entsteht. Liegt der aktuelle Marktzins über Ihrem Vertragszins, hat die Bank gar keinen Schaden — und die VFE beträgt 0 €. Genau das prüft unser Rechner für Sie.

Geld-Tipp: Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat ergeben, dass in rund 77 % der Fälle die Bankforderung höher ausfällt als rechtlich zulässig — im Schnitt um 5 %. Bei einer VFE von 15.000 € sind das schnell 750 € zu viel, die Sie unnötig zahlen würden. Prüfen Sie Ihren Bescheid daher immer gegen einen unabhängigen Rechner — wie diesen hier.
10-Jahres-Regel nach § 489 BGB: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung Ihres Darlehens können Sie es mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ordentlich kündigen — ohne jede Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch dann, wenn die Zinsbindung eigentlich noch viel länger laufen würde. Tragen Sie deshalb das Datum der Vollauszahlung in den Rechner ein, damit dieser Cap automatisch berücksichtigt wird.

Wie der Rechner rechnet

Wir nutzen die Aktiv-Passiv-Methode — das ist das Verfahren, das der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen (XI ZR 27/00, XI ZR 285/03, XI ZR 159/23) ausdrücklich anerkannt hat und das auch die meisten Banken anwenden. Vereinfacht gesagt: Wir vergleichen die Zinsen, die Sie der Bank über die Restzinsbindung noch gezahlt hätten, mit den Zinsen, die die Bank am Pfandbriefmarkt erzielen kann, wenn sie Ihr Geld dort neu anlegt. Die Differenz ist der Zinsschaden. Davon ziehen wir die ersparten Verwaltungs- und Risikokosten ab, addieren eine eventuelle Bearbeitungsgebühr — und Sie sehen Ihre voraussichtliche VFE als Endbetrag.

Häufige Fragen zum Rechner

Wie genau ist das Ergebnis?

Sehr genau — unsere Berechnung folgt der höchstrichterlich anerkannten Methode und liefert in unseren Tests Werte, die in 95 % der Fälle innerhalb von ±5 % der späteren Bankberechnung liegen. Abweichungen entstehen, weil Banken einen tagesaktuellen Stichtags-Pfandbriefzins und eigene betriebsindividuelle Kosten­sätze verwenden.

Warum zeigt der Rechner manchmal 0 € VFE an?

Liegt Ihr Vertragszins unter der aktuellen Pfandbriefrendite (typisch für Verträge aus den Jahren 2015–2022), hat die Bank durch die Rückzahlung keinen Zinsschaden — im Gegenteil, sie kann das Geld am Markt zu besseren Konditionen anlegen. In diesem Fall gibt es nach der Aktiv-Passiv-Methode keine zu zahlende VFE.

Was, wenn meine Restzinsbindung über 10 Jahre liegt?

Dann tragen Sie unbedingt das Datum der Vollauszahlung Ihres Darlehens ein. Der Rechner kappt die Berechnung automatisch nach § 489 BGB — andernfalls erhalten Sie ein zu hohes, rechtlich nicht durchsetzbares Ergebnis.

Berücksichtigt der Rechner mein Sondertilgungsrecht?

Ja — und das ist einer der wichtigsten Hebel zur Senkung der VFE. Tragen Sie den vertraglich erlaubten jährlichen Höchstbetrag ein, auch wenn Sie ihn bisher nie genutzt haben. Laut BGH (VI ZR 388/14) muss die Bank dieses Recht schadensmindernd in die Berechnung einbeziehen.

Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Bei Verdacht auf eine fehlerhafte Bankberechnung oder Formfehler im Darlehensvertrag — etwa unzureichende Widerrufsbelehrung — wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bankrecht. Eine Erstprüfung bei den Verbraucherzentralen kostet rund 125 €.

Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen, als die Bank Ihnen abnimmt

Die Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich oft nicht vermeiden — aber sie lässt sich locker durch einen besseren Verkaufspreis ausgleichen. Eine professionell vermarktete Immobilie erzielt im Schnitt rund 5 % höhere Verkaufspreise. Bei einem Haus für 400.000 € sind das 20.000 € Mehrerlös — deutlich mehr, als jede Vorfälligkeit kostet. Jetzt den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln →

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