Maklerkostenrechner 2026: Maklerprovision berechnen

Maklerkosten

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkauft, unterschätzt häufig einen Posten: die Maklerkosten. Schnell kommen mehrere Tausend Euro zusammen – und seit der Gesetzesänderung Ende 2020 tragen Verkäufer in der Regel mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst.

Mit unserem kostenlosen Maklerkostenrechner sehen Sie in wenigen Sekunden, welche Maklergebühren beim Verkauf konkret auf Sie zukommen.

Maklerprovision berechnen – schnell und transparent

Die Maklerprovision (auch Maklercourtage oder Maklergebühr genannt) wird als prozentualer Anteil vom Verkaufspreis berechnet und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch – üblich sind 5,95 % bis 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer. Geben Sie einfach Ihren Verkaufspreis ein, wählen Sie Ihr Bundesland und das Provisionsmodell – der Rechner ermittelt sofort Ihren Anteil als Verkäufer.

Der Maklerkostenrechner zeigt Ihnen auf einen Blick:

  • Ihre Maklerkosten als Verkäufer in Euro
  • die Gesamtprovision sowie den Anteil des Käufers
  • die enthaltene Mehrwertsteuer (19 %) und den Nettobetrag
  • den ortsüblichen Provisionssatz für Ihr Bundesland

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt: Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit privatem Käufer darf der Käufer höchstens die Hälfte der Maklerprovision tragen (§§ 656a–656d BGB). In der Praxis teilen sich Verkäufer und Käufer die Kosten daher meist hälftig (Doppelprovision). Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien gilt diese Teilung nicht – hier ist die Verteilung der Maklerkosten frei verhandelbar. 

Maklerkostenrechner

Was Sie als Verkäufer an Maklerkosten zahlen – nach §§ 656a–656d BGB

Der voraussichtliche Verkaufspreis Ihrer Immobilie.
Setzt den ortsüblichen Provisionssatz. Maßgeblich ist die Lage der Immobilie.
%
Gesamtprovision inkl. 19 % MwSt. Frei verhandelbar – Vorgabe überschreibbar.
Faustregel: Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung + privater Käufer → hälftige Teilung (Käufer max. 50 %). Mehrfamilienhaus, Grundstück oder Gewerbe → frei wählbar, alle Modelle erlaubt.
%
Bei Einfamilienhaus/Eigentumswohnung mit privatem Käufer müssen Sie mindestens 50 % tragen (§ 656d BGB).
Ihre Maklerkosten als Verkäufer

— €

Gesamtprovision (inkl. MwSt.): Anteil Käufer: Ihr Anteil – netto: enthaltene MwSt. (19 %): Provisionssatz gesamt: Ihr Anteil vom Verkaufspreis:
* Alle Angaben ohne Gewähr. Die angegebenen Provisionssätze sind ortsübliche Richtwerte inkl. 19 % MwSt. (Stand 2025/2026) und frei verhandelbar – es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung. Die gesetzliche Teilung (Käuferanteil höchstens 50 %) nach §§ 656a–656d BGB gilt nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Bei unbebauten Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Käufern ist die Verteilung frei vereinbar. Der Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
© hausverkauf.de
 
 

Beliebte Artikel zum Thema:

Rechen-Tools

ErtragswertrechnerTilgungsrechnerSpekulationssteuer-RechnerZimmergrößen-RechnerKaufnebenkosten-RechnerErbschaftssteuer-RechnerPhotovoltaik-RechnerWärmepumpen-Rechner